Sintesi
“La nuova linea guida S2k per la diagnosi e il trattamento dei minori con disforia di genere, pur riconoscendo l’insufficienza delle prove scientifiche relative agli interventi di modifica fisica e cercando di ovviare a tale lacuna attraverso valutazioni individuali del rapporto rischi-benefici, insiste comunque su un approccio terapeutico fondamentalmente affermativo. Ciò ha suscitato accese discussioni sia all’interno che all’esterno della commissione incaricata delle linee guida, mettendo in luce carenze sia nel fondamento teorico che nella procedura di elaborazione delle linee guida. A causa di questa discordia all’interno della disciplina, non esiste ancora uno standard medico aggiornato per il trattamento dei minori con disforia di genere…
Citazioni in lingua originale
“ Die neue S2k-Leitlinie für die Diagnostik und Behandlung von Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie erkennt zwar die unsichere Evidenz bezüglich körpermo- difzierender Eingrife an und versucht dieser mit indivi- duellen Nutzen-Risiko-Abwägungen zu begegnen, trotz- dem beharrt sie dabei auf einer grundsätzlich afrmativen Behandlungsausrichtung. Dies sorgte sowohl innerhalb als auch außerhalb der Leitlinienkommission für rege Diskus- sionen, die Mängel im theoretischen Fundament als auch in der Vorgehensweise der Leitlinienerstellung enthüllten. Aufgrund dieser innerfachlichen Zerstrittenheit besteht weiterhin kein aktueller medizinischer Standard zur Be- handlung von geschlechtsdysphorischen Minderjährigen… Während einerseits der jahrelangen Arbeit und dem hehren Ziel, moderne und interdisziplinäre Rahmenbedingungen für die individuellen Behandlungspfade geschlechtsdys- phorischer Minderjähriger zu formulieren, der notwendige Respekt gebührt, bleiben andererseits jedoch erhebliche, prognostische Schwierigkeiten bestehen, die durch die Emp- fehlungen nicht verbessert werden. Die tiefgreifende Unsi- cherheit darüber, wem eine medizinische Transition während der besonders vulnerablen Phase der Pubertät und frühen Adoleszenz tatsächlich langfristig nützt, wird durch die feh- lende Begrifsschärfe und den trotz aller Zweifel aufrechter- haltenen afrmativen Behandlungsansatz eher zementiert als geklärt. Dieser Unsicherheit kann auch nicht allein durch die Ermahnung zu einem sorgfältigen Vorgehen im Einzelfall begegnet werden, wenn konkrete und praktisch umsetzbare Handlungsanleitungen für ein solches fehlen. Dabei muss besonders darauf geachtet werden, dass Schlagwörter wie „sorgfältige Diagnose“ und „Einzelfallentscheidung“ nicht zu einem Feigenblatt verkommen, welches weitreichende körpermodifzierende Eingrife an Minderjährigen ohne eine ausreichend überzeugende Datenlage und mit einem zum Teil unklaren medizinischen Nutzen begünstigt”.